• Techniker
• Fachwirt
• Betriebswirt (IHK)
• Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
• Betriebswirt (VWA)
• Fachkrankenschwester/-pfleger (Fortbildungen nach § 19 Landespflegegesetz)
Mit Deiner Aufstiegsfortbildung kannst Du Dich bei uns für alle Studiengänge bewerben.
Für Deine Bewerbung benötigst Du als Ersatz für die schulische Hochschulzugangsberechtigung lediglich ein Abschlusszeugnis Deiner Fortbildung und einen Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch
Bei der Beratung soll Dir aufgezeigt werden, was Dich im Studium erwartet, welche Voraussetzungen Du mitbringen solltest (z.B. Mathematikkenntnisse, Physikkenntnisse etc.) und welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt. Außerdem ist Raum für Deine eigenen Fragen.
Das Gespräch wird in keiner Form bewertet und hat keinen Einfluss auf eine eventuelle Zulassung zum Studium.
Bitte denke daran, dass der Nachweis über das Beratungsgespräch fristgemäß vor Bewerbungsschluss vorliegen muss. Setze Dich deshalb bei einer Bewerbung zum Sommersemester möglichst bis zum 1.Dezember und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 1. Juni mit dem Studierendenservice / Bewerbung und Zulassung in Verbindung.
Anfrage Studienfachliches Beratungsgespräch
BEWERBUNGSVERFAHREN
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um sich für einen Bachelor-Studiengang zu bewerben, gilt für Sie das Bewerbungsverfahren wie bei schulisch Qualifizierten mit Hochschulzugangsberechtigung.