Keine Studiengebühren
In Baden-Württemberg werden für konsekutive Master-Studiengänge, die an einen Bachelor-Studiengang anschließen, in der Regel keine Studiengebühren erhoben.
Diese Regelung gilt
- für deutsche Studierende
- für Studierende, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen
- für internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Zweitstudienbewerber
Für Studierende, die bereits ein konsekutives Masterstudium absolviert haben, beträgt die Gebühr 650 Euro pro Semester.
Studiengebühren für weiterbildende Masterstudiengänge
Für weiterbildende Master-Studiengänge werden folgende Studiengebühren erhoben:
- Studiengang International Industrial Management: 1.200,- Euro pro Semester
Die Informationen zu den Studiengebühren der berufsbegleitenden Master-Studiengängen, die die Hochschule Esslingen als Partner mit anderen Einrichtungen anbietet, sind auf der jeweiligen Studiengangseite veröffentlicht. Zur Übersicht der weiterbildenden Masterstudiengänge
Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland
Für Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, werden grundsätzlich Studiengebühren fällig. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500 Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind. Erfüllst Du diese und weist uns dies rechtzeitig vor der Immatrikulation durch entsprechende Unterlagen nach, bist Du gegebenfalls von der Gebührenpflicht ausgenommen, bzw. kannst von dieser befreit werden und musst die Studiengebühren nicht bezahlen.
Antragsformular zur Befreiung von Studiengebühren
Formular zur Befreiung von der Studiengebührenpflicht
Bitte reiche zur Prüfung der Befreiungsmöglichkeit das deutsche Formular und die entsprechenden Nachweise bereits mit Deinen Bewerbungsunterlagen ein. Diese müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Allgemeiner Hinweis zu Studiengebühren
Eine Befreiung von Gebühren während eines Urlaubssemesters, eines praktischen Pflicht-Studiensemesters und für Studierende mit Behinderung kann ggf. möglich sein. Weitere Befreiungen aufgrund verschiedener Voraussetzungen sind in Ausnahmefällen möglich. Weitere Informationen erhältst Du beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.