Ob Sie ein Visum benötigen und wie man es beantragt, hängt vom Zielland ab. Die Bestimmungen ändern sich häufig. Sie dürfen sich nur auf aktuelle Informationen verlassen, die Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder finden.
VISUM Europa
Für Praktika in Europa benötigen Studierende, die Inhaber eines Reisepasses eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Europäischen Freihandelszone sind, kein Visum.
Visum UK
Für Praktika im Vereinigten Königreich ist ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5) notwendig.
Visum USA
Studierende, die bereits ein Praktikum in den USA absolviert haben, beschreiben den Visumsprozess als größte Hürde auf dem Weg zum Auslandsaufenthalt.
Das Visum für „interns“ und „trainees“ in den USA heißt J-1-Visum und wird bei einem US-Konsulat beantragt. Für die Beantragung eines solchen Visums benötigt man einen sogenannten „Sponsor“, welcher die Qualifikationen und finanziellen Ressourcen der PraktikantInnen prüft und alle erforderlichen Unterlagen von Unternehmens- und Praktikantenseite bearbeitet. Für diesen Service müssen Sie Bearbeitungsgebühren zahlen.
Übersicht über anerkannte Sponsor Organizations
Der gesamte Prozess ist sehr zeitintensiv und beansprucht mindestens mindestens6-8 Wochen Vorlaufzeit einplanen. Die Gültigkeit des J-1-Visum beträgt maximal 12 Monate für die Kategorie „intern“ bzw. 18 Monate für die Kategorie „trainee“.
Visum alle anderen Zielländer
Informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder über die aktuell gültigen Bestimmungen.