In Baden-Württemberg werden für Bachelor-Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge in der Regel keine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden müssen jedes Semester einen obligatorischen Semesterbeitrag leisten.
Zweitstudiengebühren
Studierende in Baden-Württemberg, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor) oder ein zweites oder weiteres konsekutives Masterstudium nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen sogenannte Zweitstudiengebühren von 650,- Euro pro Semester entrichten.
Gebühren für berufsbegleitende Masterprogramme
Für unsere berufsbegleitenden Masterprogramme, insbesondere auch für Studiengänge, die gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Trägern angeboten werden, können ebenfalls Studiengebühren anfallen. Informieren sie sich hierzu bei den entsprechenden Studiengängen.
Gebühren für Internationale Studierende
Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, müssen grundsätzlich in Baden-Württemberg Studiengebühren zahlen. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500,- Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmekonstellationen vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind.
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Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden
Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden:
- Befreiungsdauer: Wintersemester 2024/2025
- Bewerbungsfrist: 25.09.2024 (Bewerbungsbeginn 01.09.2024)
- Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Aktueller Notenspiegel (für Studienanfänger:innen: (anerkannte) Zeugnisse der Hochschulzulassungsberechtigung)
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Passkopie
- Optional: Empfehlungs-/Beurteilungsschreiben
- Optional: Zeugnis eines vorherigen Studiums (bspw. Bachelor)
- Optional: Weitere relevante und wichtige Dokumente in Bezug auf die Vergabekriterien
Hinweis: Bei den Studiengebühren des Studiengangs International Industrial Management (MBA) handelt es sich nicht um Studiengebühren im Sinne des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG §3). Bewerbungen von Studierenden dieses Studiengangs können somit nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsformular