Studienfinanzierung

Allgemeine Informationen

Die Studienzeit kann ganz schön teuer werden. Wie hoch die monatlichen Kosten von Studierenden in etwa sind und wie sich diese zusammensetzen veröffentlicht das Deutsche Studierendenwerk. Auf dieser Seite möchten wir Dir einige Möglichkeiten aufzeigen, wie du Dein Studium finanzieren kannst. Allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung über kommunale und staatliche Leistungen in Baden- Württemberg erhältst Du über service-bw.

Auch bei unerwarteten Finanzierungsengpässen informieren wir Dich und suchen mit Dir nach geeigneten Lösungen.

Zentrale Studienberatung
0711 397-3212

Die Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart berät ebenfalls zum Thema Studienfinanzierung

Mithilfe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es möglich, unabhängig von der finanziell engen Situation der Eltern, ein Studium zu finanzieren. Eine BAföG-Förderung wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und wird einkommensabhängig gestaltet.

Voraussetzungen

  • Finanzielle Situation: Ob und wie hoch die BAföG- Förderung ausfällt, hängt von der Höhe des eigenen Einkommens/Vermögens und des Einkommens der Eltern ab.
    In einigen Fällen können Studierende auch elternunabhängig die Förderung erhalten.
  • Staatsangehörigkeit: Gefördert werden deutsche Studierende. Auch für ausländische Studierende ist eine Förderung möglich, wenn sie zu der nach § 8 BAföG benannten Gruppe gehören.
  • Alter: Zu Beginn der Bachelorstudiums darf das 45. Lebensjahr. Ausnahmen gibt es in der Regelung z.B. für Studierende mit Kind.

Antrag stellen und weitere Informationen zu baFÖG

Antrag über das bundesweit einheitliche Online-Tool www.bafoeg-digital.de
Weitere Informationen und Ansprechpersonen: Studierendenwerk Stuttgart

BAföG in und nach der Corona-Pandemie

Sowohl das Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg haben zur Vermeidung von Härten für Studierende Änderungen beschlossen:

  • Regelstudienzeitanpassung in BaWü: Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester. Demzufolge gilt eine entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer. (BW Landeshochschulgesetz §32 (5a))

 

Stipendien und Stiftungen

Zur Finanzierung eines Studiums kommen verschiedene Ressourcen in Frage. Stipendien stellen hier eine tolle Möglichkeit dar.


Für Studierende: Grundsätzliches zur Vergabe von Stipendien

Stipendien werden von Stiftungen gewährt. Die Stipendiengeber erwarten von den Stipendiatinnen und Stipendiaten gute fachliche Leistungen, aber darüber hinaus fast durchweg gesellschaftliches Engagement. Je nach Stiftung spielen weitere, spezifische Anforderungsprofile an die Bewerberinnen und Bewerber eine Rolle.  Auch ausländische Studierende können eine Förderung erhalten. Ziel der Stiftungen ist es, Studierende sowohl ideell als auch finanziell für einen vorher genau umrissenen Zweck zu unterstützen.

Bei einer Reihe von Stipendiengebern können sich die Studierenden selbst bewerben, bei anderen Stiftungen muss der Vorschlag aus der Hochschule, in der Regel von einer Dozentin oder einem Dozenten, kommen.

Die Suche nach dem passenden Stipendium kann aufwendig sein, aber die Mühe lohnt sich! Informieren Sie sich und recherchieren über unsere

Stipendienübersicht


Für Stipendiengeber und Stiftungen

Haben Sie neue Informationen über Ihre Stipendienprogramme oder suchen Kontakt zu den geeigneten Ansprechpersonen für Ihr Anliegen an der Hochschule Esslingen? Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in Kontakt zu kommen.

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Eigenfinanzierung

Von Eigenfinanzierung spricht man, wenn die Eltern das Studium in finanzieller Hinsicht unterstützen und/ oder wenn gejobbt wird, bzw. die Ersparnisse genügen, damit das Geld über die Zeit des Studiums reicht.

Unterhalt

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihr Kind finanziell zu unterhalten bis es den ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat. Sie sind auch dann in der Pflicht, wenn ein Studium in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zu einer vorangegangenen Ausbildung steht.

Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, ist eine BAföG Förderung möglich. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes kommt es auf den Einzelfall an. Bitte informieren Sie sich.

Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Unterhalts bietet die Düsseldorfer Tabelle, in der aktuelle Bedarfssätze angegeben sind.

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium um die "Kasse aufzubessern".

Studierendenjobs sind häufig durch Mund-zu-Mund-Propaganda, Kleinanzeigen oder Aushänge an der Hochschule zu finden. Auch die Hochschule Esslingen bietet immer wieder Jobs für Studentische Hilfskräfte an.  Das Career Centre der Hochschule unterstützt auch bei Jobsuche und Bewerbungen. Es lohnt ein Blick auf das Jobportal "Career Link" der Hochschule Esslingen.

Eine Übersicht über die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte, die Sie beim Jobben beachten müssen, finden Sie beim Deutschen Studierendenwerk. Weitere Auskünfte finden Sie unter der Studierendenberatug des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB students at work. Wer jobbt, sollte darauf achten, das Studium zeitlich nicht zu gefährden, gut zu planen und alle relevanten Fristen im Blick zu haben. 

Voraussetzung für Wohngeld

In besonderen Fällen können Studierende Wohngeld erhalten. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann möglich und erfolgreich sein, wenn "dem Grunde nach" kein Anspruch auf BAföG besteht (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz). Ebenso kann ein Anspruch bestehen, wenn im Haushalt der Studierenden auch Personen leben, die nicht einer Ausbildung nachgehen (z.B. Kinder der Studierenden, Lebenspartner/in oder auch Eltern). Wer hingegen kein BAföG erhält, weil das Einkommen der Eltern/EhepartnerIn/LebenspartnerIn oder das eigene Einkommen/Vermögen zu hoch ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Unterhaltspflicht der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner tritt dann ein.

Informationen und Beantragung

Um Wohngeld zu erhalten, müssen ein Antrag gestellt und die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Antragsformulare erhältst Du bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Die örtliche zuständige Stelle findest Du über das Service-Portal-bw. Auch das Studierendenwerk Stuttgart informiert zu Wohngeldfragen.

Studienkredite

Wenn Du Dein Studium nicht (komplett) aus eigener Tasche finanzieren kannst, gibt es die Möglichkeit, einen Studienkredit in Betracht zu ziehen. Bevor Du jedoch ein Darlehen aufnimmst, solltest Du unbedingt prüfen, ob es noch andere Wege gibt, denn einen Studienkredit musst Du verzinst zurückbezahlen. Ein Studien- oder Bildungsfonds ist eine Art Studienkredit. Anders als bei einem Studienkredit bei einer Bank, ist die Rückzahlung bei dieser Studienförderung an das zukünftige Gehalt gekoppelt und nicht an einen Zinssatz. Zudem bieten die Förderer eine finanzielle, wie eine ideelle Unterstützung während des Studiums.

Die Angebotspalette ist groß: manche Kredite unterstützen Dich bei der Bezahlung der Studiengebühren, andere wiederum decken auch Deine Lebenshaltungskosten während des Studiums ab. Zu Kreditformen und Angeboten findest Du Informationen beim Studierendenwerk Stuttgart. Das Deutsche Studierendenwerk stellt ebenfalls Informationen bereit. Lasse Dich beraten und vergleiche Angebote.

Unter CHE-Studienkredit-Test 2022 finden Sie Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich.

 

Studiengebühren und Semesterbeiträge

In Baden-Württemberg werden für Bachelor-Studiengänge und konsekutive Master-Studiengänge in der Regel keine Studiengebühren erhoben. Alle Studierenden müssen jedes Semester einen obligatorischen Semesterbeitrag leisten.

Zweitstudiengebühren

Studierende in Baden-Württemberg, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelor) oder ein zweites oder weiteres konsekutives Masterstudium nach einem  in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium aufnehmen, müssen sogenannte Zweitstudiengebühren von 650,- Euro pro Semester entrichten.

Gebühren für berufsbegleitende Masterprogramme

Für unsere berufsbegleitenden Masterprogramme, insbesondere auch für Studiengänge, die gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Trägern angeboten werden, können ebenfalls Studiengebühren anfallen. Informieren sie sich hierzu bei den entsprechenden Studiengängen.

Gebühren für Internationale Studierende

Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, müssen grundsätzlich in Baden-Württemberg Studiengebühren zahlen. Die Höhe der Gebühren für internationale Studierende beläuft sich auf 1500,- Euro pro Semester. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmekonstellationen vor, in denen internationale Studierende nicht gebührenpflichtig sind.

weitere Informationen  (Bitte zu den FAQ scrollen!)


Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden

Neben den gesetzlichen Befreiungsgründen haben besonders begabte internationale Studierende die Möglichkeit, sich um eine Befreiung von den Studiengebühren zu bewerben. Die Befreiung erfolgt gemäß der entsprechenden Satzung. Bewerbungen müssen dafür fristgerecht über das Bewerbungsformular eingereicht werden:

  • Befreiungsdauer: Wintersemester 2024/2025
  • Bewerbungsfrist: 25.09.2024 (Bewerbungsbeginn 01.09.2024)
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Lebenslauf
    • Aktueller Notenspiegel (für Studienanfänger:innen: (anerkannte) Zeugnisse der Hochschulzulassungsberechtigung)
    • Aktuelle Studienbescheinigung
    • Passkopie
    • Optional: Empfehlungs-/Beurteilungsschreiben
    • Optional: Zeugnis eines vorherigen Studiums (bspw. Bachelor)
    • Optional: Weitere relevante und wichtige Dokumente in Bezug auf die Vergabekriterien

Hinweis: Bei den Studiengebühren des Studiengangs International Industrial Management (MBA) handelt es sich nicht um Studiengebühren im Sinne des Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG §3). Bewerbungen von Studierenden dieses Studiengangs können somit nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsformular

 

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