Um in der Forschung ein hohes Qualitätsniveau zu halten, hat die Hochschule Esslingen hierzu Regeln aufgestellt, die sich an Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) orientieren und zu deren Einhaltung die Mitglieder der Hochschule Esslingen verpflichtet sind.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Wird ein Fehlverhalten im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit vermutet, ist i. d. R. zuerst eine der beiden Ombudspersonen anzusprechen, um eine Klärung zu erreichen. Sind diese Bemühungen nicht erfolgversprechend, schaltet die Ombudsperson die Wissenschaftskommission ein.