Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.hs-esslingen.de veröffentlichten Inhalte der Hochschule Esslingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Hochschule Esslingen setzt sich dafür ein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Da das von ca. 100 Webredakteurinnen und Webredakteuren erstellte Webangebot, umfangreich und vielfältig ist, sind redaktionelle Versäumnisse trotz Überarbeitung der bestehenden Webinhalte im Sinne der Barrierefreiheit (letztmals 11/20), Schulungsangeboten und -unterlagen nicht gänzlich vermeidbar. Sollten Sie eine Barriere finden, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe Ziffer 4 dieser Erklärung).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt am 8. März 2024 durchgeführten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg, die weitestgehend auf dem BIV-Testverfahren basiert.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist. Die Hochschule Esslingen wurde verpflichtet, folgende Themenbereiche bis Ende Februar 2025 barrierefrei zu gestalten:
- Die Angaben in der Erklärung zur Barrierefreiheit sind zum Teil veraltet und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Inhalte zu Leichter Sprache und Gebärdensprache sind nicht unmittelbar auf der Startseite ersichtlich.
- Die Inhalte auf den Seiten zur Leichten Sprache sowie Gebärdensprache sind zum Teil veraltet und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- Nicht-Text-Inhalte: Dekorative Bilder haben keinen Alternativtext, wenn sie keinen Mehrwert für den Text beitragen.
- Das HTML-Strukturelement für Listen wird nicht immer in Listen eingesetzt.
- Studiengang-Flyer auf Studiengangseiten sind nicht barrierefrei. Allerdings entsprechen die Inhalte des Flyers denen auf der Webseite, sodass die Inhalte über die HTML-Struktur erfassbar sind.
- Beim navigieren z.B. in der Fußzeile verändern sich die hinterlegten Farbflächen. Diese Farben entsprechen nicht den vorgegebenen Farbwerten für Kontrastwerte, sodass ggf. Teste nicht direkt lesbar sind.
- Die Fokusreihenfolge ist auf einigen Bedienelementen nicht nachvollziehbar, weil entweder kein visueller Tastaturfokus sichtbar ist oder nur über Farbänderung vermittelt wird und das Kontrastverhältnis zu den nicht fokussierten Inhalten zu niedrig ist.
- Die Programmierung ist nicht vollumfassend für Screenreader oder barrierefreie Plug-Ins geeignet.
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Hochschule Esslingen übernimmt keine Verantwortung für Systeme oder Zugriffsmöglichkeiten die zu Diensten und Internetseiten Dritter führen. Die Hochschule Esslingen bemüht sich, lediglich Seiten einzubinden, die eine Barrierefreiheit nach dieser Erklärung ermöglichen.
Wenn sich Barrieren im Bewerbungsprozess ergeben, unterstützt das Zulassungsamt der Hochschule Esslingen. - Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen.
B) Unverhältnismäßige Belastung
- Eingebettete Videos auf der Webseite der Hochschule Esslingen haben bislang keine Alternative mit Autodeskription. Die Hochschule Esslingen arbeitet an einer Lösung, dies in zukünftig veröffentlichten Videos anzubieten und für ausgewählte, bereits veröffentlichte Videos nachzuarbeiten.
- Ein Großteil der bereits veröffentlichten und eingebetteten Videos ist mit Untertiteln versehen. Bei den redaktionellen Nacharbeiten wurde der Fokus auf die aktuellen Videos und die für die Studieninteressierten wichtigen Videos gelegt. Zukünftig können keine Videos mehr ohne Untertitel mehr veröffentlicht werden.
- Eingestellte PDF-Dokumente sind bisher nicht barrierefrei aufgebaut.
Die Hochschule Esslingen arbeitet aber an einem Prozess Formulare, Checklisten und Studiengangflyer zukünftig barrierefrei oder barrierearm zu Verfügung zu stellen. Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei in einem bestimmten Format benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@hs-esslingen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.
2. Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.
- Shortcut-Liste für die Ansteuerung von Screen-Readern
- Alternative Steuerung mit Tabulatoren und Pfeiltasten
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen in Gebärdensprache
3. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.1.2021 erstellt und zuletzt am 29.10.2024 aktualisiert.
4. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren für den Internet-Auftritt https://www.hs-esslingen.de mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Hochschule Esslingen
Michaela Hammermann
Kanalstr. 33
73728 Esslingen
barrierefreiheit[at]hs-esslingen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Email an das Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit (barrierefreiheit[at]hs-esslingen.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Hochschule Esslingen nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: Stephanie Aeffner. Tel. 0711/279-3358 oder 0711/279-3360. Email: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de. Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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