Die Baden-Württembergischen Hochschulen haben sich dazu verpflichtet, aktiv gegen Diskriminierungen vorzugehen bzw. möglichst von vornhinein vor Diskriminierungen zu schützen. Gemäß Landeshochschulgesetz hat auch die Hochschule Esslingen eine Ansprechperson für Antidiskriminierung bestellt und sich damit klar gegen Diskriminierungen positioniert.
Hochschulangehörige (Studierende, Mitarbeitende, Lehrende) haben jederzeit die Möglichkeit sich bei Diskriminierungserfahrungen und Fragen zu Diskriminierung an die Ansprechperson für Antidiskriminierung zu wenden. Die Mitteilungen und Daten sowie die ggf. gemeinsamen Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Zudem wird Hochschulangehörigen zugesichert, dass ohne ihre Zustimmung nichts veranlasst wird.
Vielfalt und Inklusion
Die Gleichwertigkeit vielfältiger Lebensweisen sind ein Menschenrecht – deshalb gehört es zum Selbstverständnis der Hochschule Esslingen, die Berücksichtigung und den Schutz der Vielfalt der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten in jedem Bereich zu verankern und zu gewährleisten. Die Hochschule Esslingen versteht sich als weltoffene Institution und will demokratische Werte und Partizipation lebendig gestalten.
Die Inklusion hat einen festen Stellenwert an der Hochschule Esslingen. Eine voll wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Hochschulmitglieder steht als definiertes Ziel auf der Handlungs-Agenda der Hochschule.
Antidiskriminierung
Ansprechperson für Antidiskriminierung
Prof. Dr. Monika Götsch
Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt Aktiv gegen sexuelle Belästigung
„Durch unsere Funktion als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, möchten wir dazu beitragen, den Schutz an der Hochschule Esslingen vor allen Formen von sexualisierter Gewalt zu verbessern. Es ist uns ein zentrales Anliegen, die Hochschule Esslingen zu einem Ort des Lebens und Lernens zu machen, der möglichst sicher und frei von sexueller Belästigung und Gewalt ist.“
Beschwerden oder Fragen können an die folgenden Ansprechpersonen an der Hochschule Esslingen zum Thema Sexualisierte Belästigung gerichtet werden:
E-Mail
Ansprechpersonen:
Prof. Dr. Julia Gebrande
Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Angela Schwarz
Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
David Dimler
Zentrale Studienberatung
Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt. Es wird nichts ohne eine ausdrückliche Zustimmung unternommen!
Vertrauensanwältin für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bietet eine Vertrauensanwältin für Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt an. Mehr erfahren
Das Land und die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreter*innen aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution. Die Hochschule Esslingen unterstützt die Resolution und fordert alle mit dazu auf, sich in Gegenwart und Zukunft aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen, innerhalb der Hochschulen und in der Gesellschaft.
Inklusion
Ansprechperson für Studierende, die Unterstützung benötigen oder Ideen zur Unterstützung und Förderung inklusive Strukturen an der Hochschule einbringen möchten:
Prof. Dr. Nina Kölsch-Bunzen
Beauftragte für Inklusion an der Hochschule Esslingen
Fakultät Soziale Arbeit, Bildung und Pflege
Ansprechperson der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Bewerbenden und Beschäftigten ist die gewählte Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Hochschule. Zu den Beschäftigten zählen Angestellte, Lehrende, Wissenschaftliche Mitarbeitende, sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte.
Michaela Hammermann
Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Esslingen
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Hochschule Esslingen bemüht, die Angebote ihres Internetauftritts im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
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