So schreibst Du Dich ein

Zulassungsbescheid erhalten?

Du hast nach Ende der Bewerbungsfrist eine Zulassungsbestätigung per E-Mail erhalten und ein Angebot der Hochschule Esslingen angenommen. Bitte schaue regelmäßig in Deinen Account beim Campusmanagement-System HEonline - hier findest Du wichtige Informationen zur Zulassung und Einschreibung und kannst den Zulassungsbescheid herunterladen.


Einschreibung

Wir freuen uns, dass Du Dich für die Hochschule Esslingen entscheidest.
Der nächste Schritt ist die Einschreibung - so geht's:

 

1. Unterlagen hochladen

Bitte lade alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefrist im Campusmanagement-System HEonline hoch. Die Einschreibefrist findest Du im Abschnitt "Einschreibung" Deines HEonline-Bewerber:innen-Accounts.

Möglicherweise benötigen wir zusätzlich zu den beim Zulassungsantrag eingereichten Dokumenten noch weitere Dokumente - wie zum Beispiel:

Welche Dokumente wir von Dir für Deine Einschreibung benötigen, siehst Du im Abschnitt "Einschreibung" Deines HEonline-Accounts.


2. Obligatorische Gebühren überweisen 

Vergiss nicht, die obligatorischen Gebühren (u.a. Studierendenwerksbeitrag, Verwaltungsgebühr) zu überweisen. Die Gebühren bezahlst Du als Gesamtbetrag an die Kontoverbindung, die im Abschnitt "Einschreibung" Deines HEonline-Accounts im Campusmanagement-System angegeben ist. Dort kannst Du auch unter "Semesterbeitrag" die Höhe des Betrags einsehen, den Du bis zur Einschreibefrist überweisen musst. 


3. Antrag auf Einschreibung stellen

Durch Bestätigen und Absenden aller Deiner Angaben stellst Du automatisch einen Antrag auf Einschreibung.


4. Begrüßungs-E-Mail & PIN

Geschafft. Wenn uns alle Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen, erhältst Du zeitnah eine E-Mail-Benachrichtigung mit weiteren Informationen zum Studienstart. Darüber hinaus erhältst Du zeitgleich eine PIN-Mail. Den PIN musst Du unbedingt einlösen, damit Dein Hochschul-Account erstellt werden kann und Du die Zugriffsrechte auf Deine Dokumente erhältst, wie zum Beispiel Deine Immatrikulationsbescheinigung.


Du möchtest Dich schon ein wenig über Deine Hochschule informieren?

Start ins Studium


Studierendenausweis und
Immatrikulationsbescheinigung

Du erhältst Deinen Studierendenausweis per Post.

In Deinem persönlichen HEonline-Account des Campusmanagement-Systems liegt eine Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG zum Herunterladen bereit.

Die Bescheinigung ersetzt das Formblatt 2 für Ihren BAföG-Antrag. Sie ist von BAföG-Empfänger:innen dem Studierendenwerk Stuttgart, Amt für Ausbildungsförderung, Holzgartenstr. 11, 70174 Stuttgart, zuzuleiten. Eine manuelle Bestätigung des Formulars (Formblatt 2) erfolgt von uns nicht.

FAHRPREISERMÄSSIGUNG BEI DER DEUTSCHEN BAHN UND DEN SONSTIGEN VERKEHRSBETRIEBEN

Studierende an Hochschulen im Bereich des VVS können mit entsprechendem Nachweis bis einschließlich 26 Jahre das JugendTicketBW abonnieren. Damit fahren sie für 365 Euro pro Jahr durch ganz Baden-Württemberg.

Zur Fahrpreisermäßigung bei Verkehrsbetrieben außerhalb des VVS-Gebiets ist mit dem Ticketantrag jeweils der gültige Studierendenausweis und die Semesterbescheinigung vorzulegen. Anträge auf Fahrpreisermäßigung werden von der Hochschule nicht gesondert bestätigt.

FAQ und detaillierte Informationen

Einschreibefrist

Was ist die Einschreibefrist?

Bitte beachte bei der Einschreibung unbedingt die Einschreibefrist. Wie lange Du Zeit hast, dich einzuschreiben, steht in Deinem Bewerber:innen-Account beim Campusmanagement-System HEonline  im Abschnitt "Einschreibung".

Bis zu diesem Datum muss der Antrag auf Einschreibung mit allen in Deinem Account aufgelisteten Unterlagen elektronisch bei der Hochschule Esslingen sowie die zu bezahlenden Gebühren auf dem Konto der Landesoberkasse eingegangen sein.

Wenn Du einzelne Unterlagen nicht bis zum Ende der Einschreibefrist einreichen kannst, nimm bitte Kontakt mit dem Studierendenservice auf.

Die Einschreibefrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. wenn Du diese Frist versäumst, hast Du keine Möglichkeit mehr, Dich einzuschreiben und der Studienplatz wird anderweitig vergeben.

Obligatorische Beiträge

Die obligatorischen Semesterbeiträge setzen sich zusammen aus dem Verwaltungsbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag sowie dem Studierendenschaftsbeitrag. Diese Beiträge musst Du bis zur Einschreibefrist überweisen. 

In Deinem Bewerber:innen-Account beim Campusmanagement-System HEonline kannst Du im Abschnitt "Einschreibung" einsehen, wie hoch die Beitragsgebühren für Deinen Studiengang sind. 

Bitte rechtzeitig bezahlen

Bitte überweise den Betrag rechtzeitig an die in Deinem Bewerber:innen-Account angegebene Bankverbindung. Bitte achte darauf, dass Du den in Deinem Account benannten Verwendungszweck vollständig und korrekt angibst, da sonst Deine Zahlung bei der Landesoberkasse unserer Hochschule nicht zugeordnet werden kann (an der Landesoberkasse gehen Zahlungen für alle Hochschulen in Baden-Württemberg ein). Hier ist vor allem der komplette Verwendungszweck unter Angabe der Matrikelnummer wichtig, die Du ebenfalls in Deinem Bewerber:innen-Account findest.

Deine Einschreibung erfolgt nur dann, wenn Deine Zahlung bis zum Ende der Einschreibefrist bei der Landesoberkasse eingegangen ist. Nimm die Überweisung deshalb rechtzeitig vor.

Wer kann vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden?

Schwerbehinderte Studierende, die sich für den Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften einschreiben, können anteilig vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden.

Wenn Du aufgrund Deiner Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt bist, wird Dir auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des SemesterTickets erstattet. Bitte bezahle bei der Einschreibung/Rückmeldung zunächst den vollen Studierendenwerksbeitrag und richte dann einen formlosen Antrag an das Studierendenwerk Ulm, James Franck-Ring 8, 89081 Ulm mit folgenden Angaben: Kopie des Schwerbehindertenausweises, Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszug als Nachweis für Zahlung des Semesterbeitrags, Angabe der Bankverbindung (für die Beitragserstattung)

Hinweis: Die anteilige Beitragsbefreiung gilt nur für schwerbehinderte Studierende des Studiengangs Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften, der in Kooperation mit der Hochschule Aalen im Ostalb Mobil-Verkehrsverbund stattfindet. Der VVS Stuttgart bietet diese Regelung nicht mehr an.

Vorpraktikum

Nachweis zum Vorpraktikum

Studiengang Zeitpunkt
 
  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrzeugsysteme 
 
Das Vorpraktikum (8 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.
 
  • Ingenieurpädagogik Fahrzeugtechnik-Maschinenbau
  • Maschinenbau (ausgesetzt für das Wintersemester 2023/24)
  • Ingenieurpädagogik Maschinenbau-Automatisierungstechnik
  • Ingenieurpädagogik Versorgungstechnik-Maschinenbau
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

 
  • Gebäude-, Energie-und Umwelttechnik
  • Ingenieurpädagogik Elektrotechnik-Informationstechnik   
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

 
  • Ingenieurpädagogik Informationstechnik-Elektrotechnik
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

Details erhältst Du in den Richtlinien zum Vorpraktikum.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung für Studierende ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Dies gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Die Versicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem ersten Semester, spätestens mit dem Tag der Einschreibung (Immatrikulation).

Die Krankenkasse übermittelt der Hochschule elektronisch den Krankenversicherungsnachweis, über das sogenannte elektronische Studenten-Meldeverfahren (ESMV). Bitte informiere daher Deine Krankenkasse, dass Du an der Hochschule Esslingen (Betriebsnummer: H0001762) studieren möchtest. In der Regel geht das über Deine Krankenkassen-App oder online. Wichtig ist dabei, dass der Nachweis Deine persönlichen Versicherungsdaten enthält.

Falls Du privatversichert oder in einem anderen EU-Staat gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du Dich auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Kontaktiere dazu eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, damit diese der Hochschule Deinen privaten bzw. ausländischen Versicherungsstatus meldet.

Wenn Du aus einem Nicht-EU-Land kommst oder keine Krankenversicherung hast, die hierzulande anerkannt wird, musst Du dich in Deutschland krankenversichern.

Bitte beachte, dass der Nachweis der Krankenkasse über Deinen Versichertenstatus fristgerecht vorliegen muss (Ausschlussfrist). Ausschlussfrist bedeutet: Das Nichtvorliegen ist ein Immatrikulationshindernis; auch eine vorbehaltliche Einschreibung erlischt dann mit sofortiger Wirkung und es erfolgt eine umgehende Exmatrikulation von Amts wegen.

Exmatrikulationsbescheinigung

BEREITS AN EINER ANDEREN HOCHSCHULE EINGESCHRIEBEN?

Wenn Du bereits an einer anderen Hochschule einen Studienplatz angenommen hast, musst Du diesen stornieren bzw. Dich dort exmatrikulieren, da Du nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sein darfst.

Passfoto für den Studierendenausweis

Wichtige Hinweise zum Hochladen des Passfotos

Ohne Passfoto können wir Dir keinen Studierendenausweis ausstellen. Beim Einschreiben im Campusmanagement-System HEonline wirst Du zum Hochladen eines aktuellen Passfotos aufgefordert. Das Passfoto wird auf den Studierendenausweis aufgedruckt. Im Anschluss erhältst Du den Ausweis per Post.

Solltest Du bei der Einschreibung kein Foto zur Hand haben, kann es auch noch nachträglich hochgeladen werden, spätestens bis Vorlesungsbeginn.

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