So schreiben Sie sich ein

Zulassungsbescheid erhalten?

Sie haben nach Ende der Bewerbungsfrist den Zulassungsbescheid per E-Mail erhalten und ein Angebot der Hochschule Esslingen angenommen. Bitte schauen Sie auch in Ihren Account beim Campusmanagement-System HEonline - hier finden Sie wichtige Informationen zur Zulassung und Einschreibung. 


Einschreibung

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Hochschule Esslingen entscheiden.
Der nächste Schritt ist die Einschreibung - so geht's:

 

1. Unterlagen hochladen

Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefrist im Campusmanagement-System HEonline hoch. Die Einschreibefrist finden Sie im Abschnitt "Einschreibung" Ihres HEonline-Bewerberaccounts.

Möglicherweise benötigen wir zusätzlich zu den beim Zulassungsantrag eingereichten Dokumenten noch weitere Dokumente - wie zum Beispiel:

Welche Dokumente wir von Ihnen für Ihre Einschreibung benötigen, sehen Sie im Abschnitt "Einschreibung" Ihres HEonline-Accounts.


2. Obligatorische Gebühren überweisen 

Vergessen Sie nicht, die obligatorischen Gebühren (u.a. Studierendenwerksbeitrag, Verwaltungsgebühr) zu überweisen. Die Gebühren bezahlen Sie als Gesamtbetrag an die Kontoverbindung, die im Abschnitt "Einschreibung" Ihres HEonline-Accounts im Campusmanagement-System angegeben ist. Dort können Sie auch unter "Semesterbeitrag" die Höhe des Betrags einsehen, den Sie bis zur Einschreibefrist überweisen müssen. 


3. Antrag auf Einschreibung stellen

Durch Bestätigen und Absenden aller Ihrer Angaben stellen Sie automatisch einen Antrag auf Einschreibung.


4. Begrüßungs-E-Mail

Geschafft. Wenn uns alle Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen, erhalten Sie zeitnah eine E-Mail-Benachrichtigung.
 


Sie möchten sich schon ein wenig über Ihre Hochschule informieren?

Start ins Studium


Studierendenausweis und
Immatrikulationsbescheinigung

Sie erhalten Ihren Studierendenausweis per Post.

In Ihrem persönlichen HEonline-Account des Campusmanagement-Systems liegt für Sie eine Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG zum Herunterladen bereit.

Die Bescheinigung ersetzt das Formblatt 2 für Ihren BAföG-Antrag. Sie ist von BAföG-Empfängerinnen/-Empfängern dem Studierendenwerk Stuttgart, Amt für Ausbildungsförderung, Holzgartenstr. 11, 70174 Stuttgart, zuzuleiten. Eine manuelle Bestätigung des Formulars (Formblatt 2) erfolgt von uns nicht.

FAHRPREISERMÄSSIGUNG BEI DER DEUTSCHEN BAHN UND DEN SONSTIGEN VERKEHRSBETRIEBEN

Studierende an Hochschulen im Bereich des VVS können mit entsprechendem Nachweis bis einschließlich 26 Jahre das JugendTicketBW abonnieren. Damit fahren sie für 365 Euro pro Jahr durch ganz Baden-Württemberg.

Zur Fahrpreisermäßigung bei Verkehrsbetrieben außerhalb des VVS-Gebiets ist mit dem Ticketantrag jeweils der gültige Studierendenausweis und die Semesterbescheinigung vorzulegen. Anträge auf Fahrpreisermäßigung werden von der Hochschule nicht gesondert bestätigt.

FAQ und detaillierte Informationen

Einschreibefrist

Was ist die Einschreibefrist?

Bitte beachten Sie bei der Einschreibung unbedingt die Einschreibefrist. Wie lange Sie Zeit haben, sich einzuschreiben, steht in Ihrem Bewerberaccount beim Campusmanagement-System HEonline und zwar im Abschnitt "Einschreibung".

Bis zu diesem Datum muss der Antrag auf Einschreibung mit allen in Ihrem Account aufgelisteten Unterlagen elektronisch bei der Hochschule Esslingen sowie die zu bezahlenden Gebühren auf dem Konto der Landesoberkasse eingegangen sein.

Wenn Sie einzelne Unterlagen nicht bis zum Ende der Einschreibefrist einreichen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studierendenservice auf.

Die Einschreibefrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. wenn Sie diese Frist versäumen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich einzuschreiben und der Studienplatz wird anderweitig vergeben.

Obligatorische Beiträge

Die obligatorischen Semesterbeiträge setzen sich zusammen aus dem Verwaltungsbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag sowie dem Studierendenschaftsbeitrag. Diese Beiträge müssen Sie bis zur Einschreibefrist überweisen. 

In Ihrem Bewerberaccount beim Campusmanagement-System HEonline können Sie im Abschnitt "Einschreibung" einsehen, wie hoch die Beitragsgebühren für Ihren Studiengang sind. 

Bitte rechtzeitig bezahlen

Bitte überweisen Sie den Betrag rechtzeitig an die in Ihrem Bewerberaccount angegebene Bankverbindung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den in Ihrem Account benannten Verwendungszweck vollständig und korrekt angeben, da sonst Ihre Zahlung bei der Landesoberkasse unserer Hochschule nicht zugeordnet werden kann (an der Landesoberkasse gehen Zahlungen für alle Hochschulen in Baden-Württemberg ein). Hier ist vor allem der komplette Verwendungszweck unter Angabe der Matrikelnummer von Wichtigkeit, die Sie ebenfalls in Ihrem Bewerberaccount finden.

Ihre Einschreibung erfolgt nur dann, wenn Ihre Zahlung bis zum Ende der Einschreibefrist bei der Landesoberkasse eingegangen ist. Nehmen Sie die Überweisung deshalb rechtzeitig vor.

Wer kann vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden?

Schwerbehinderte Studierende, die sich für den Studiengang Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften einschreiben, können anteilig vom Studierendenwerksbeitrag befreit werden.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird Ihnen auf Antrag der Beitragsanteil zur Finanzierung des SemesterTickets erstattet. Bitte bezahlen Sie bei der Einschreibung/Rückmeldung zunächst den vollen Studierendenwerksbeitrag und richten Sie dann einen formlosen Antrag an das Studierendenwerk Ulm, James Franck-Ring 8, 89081 Ulm mit folgenden Angaben: Kopie des Schwerbehindertenausweises, Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszug als Nachweis für Zahlung des Semesterbeitrags, Angabe der Bankverbindung (für die Beitragserstattung)

Hinweis: Die anteilige Beitragsbefreiung gilt nur für schwerbehinderte Studierende des Studiengangs Angewandte Oberflächen- und Materialwissenschaften, der in Kooperation mit der Hochschule Aalen im Ostalb Mobil-Verkehrsverbund stattfindet. Der VVS Stuttgart bietet diese Regelung nicht mehr an.

Vorpraktikum

Nachweis zum Vorpraktikum

Studiengang Zeitpunkt
 
  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrzeugsysteme 
 
Das Vorpraktikum (8 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.
 
  • Ingenieurpädagogik Fahrzeugtechnik-Maschinenbau
  • Maschinenbau (ausgesetzt für das Wintersemester 2023/24)
  • Ingenieurpädagogik Maschinenbau-Automatisierungstechnik
  • Ingenieurpädagogik Versorgungstechnik-Maschinenbau
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

 
  • Gebäude-, Energie-und Umwelttechnik
  • Ingenieurpädagogik Elektrotechnik-Informationstechnik   
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

 
  • Ingenieurpädagogik Informationstechnik-Elektrotechnik
 

Das Vorpraktikum (12 Wochen) muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters erbracht und nachgewiesen worden sein.

Details erhalten Sie in den Richtlinien zum Vorpraktikum.

Exmatrikulationsbescheinigung

BEREITS AN EINER ANDEREN HOCHSCHULE EINGESCHRIEBEN?

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule einen Studienplatz angenommen haben, müssen Sie diesen stornieren bzw. sich dort exmatrikulieren, da Sie nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sein dürfen.

Passfoto für den Studierendenausweis

Wichtige Hinweise zum Hochladen des Passfotos

Ohne Passfoto können wir Ihnen keinen Studierendenausweis ausstellen. Beim Einschreiben im Campusmanagement-System HEonline werden Sie zum Hochladen eines aktuellen Passfotos aufgefordert. Das Passfoto wird auf den Studierendenausweis aufgedruckt. Im Anschluss erhalten Sie den Ausweis per Post.

Sollten Sie bei der Einschreibung kein Foto zur Hand haben, kann es auch noch nachträglich hochgeladen werden, spätestens bis Vorlesungsbeginn.

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Interesse geweckt? Bewirb Dich! für das Wintersemester 2023/24