Information bzgl. Hochschulnetz-Zugriff beim Verlassen der Hochschule
Sehr geehrte Damen und Herren Absolventen der Hochschule Esslingen,
in Bezug auf die Mitteilung der studentischen Abteilung über den bevorstehenden Abschluss Ihres Studiums an der Hochschule Esslingen möchte das Rechenzentrum Sie auf die folgende Information aufmerksam machen:
Laut Satzung des Rechenzentrums erlischt das Recht zur Nutzung des Hochschulnetzes mit dem Austritt aus dem Studienverhältnis an der Hochschule (Exmatrikulation). Dies schließt u.a. die Nutzung Ihrer bisherigen Studien-Accounts und Hochschul-E-Mailadressen ein.
Ferner müssen die Daten der exmatrikulierten Studierenden laut Hochschul- Datenschutzverordnung (§ 12) unverzüglich gelöscht werden.
Das Rechenzentrum möchte Sie daher an einige notwendige Maßnahmen erinnern, um den Umgang mit den bisher gespeicherten anwenderbezogenen sowie weiteren E-Mail-Daten vor dem Verlassen der Hochschule rechtzeitig zu regeln.
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Studienverhältnis an der Hochschule Esslingen (HE)
(durch Studiumabschluss bzw. durch Exmatrikulation) erlischt das Zugriffsrecht auf das Hochschulnetz der HE und somit auf die eigenen personenbezogenen Daten auf den Rechneranlagen der HE.
Anwender, die vor einem solchen Schritt stehen, sollten vor dem Ausscheiden selbst aktiv werden und einige Maßnahmen durchführen.
Die Accounts von ausscheidenden Studierenden werden als Folge der Mitteilung durch die studentische Abteilung in der Regel kurz nach Beginn des neuen Semesters deaktiviert, um dem Personenkreis der ehemaligen Bachelor- und künftigen Masterstudierenden, sowie den fakultätsübergreifenden Studiengangwechslern, eine Migration ihrer Daten zu ermöglichen.
Eine gesonderte Meldung, dass eine Sperre bevorsteht, erfolgt nicht.
Für betroffene Anwender, wie z. B. Absolventen, sollte die verbliebene Zeit dazu genutzt werden, um ihre Daten zu sichern und ihre Homeverzeichnisse (Unix, Windows) und E-Mailfolder zu bereinigen.
Die Daten aus den Homeverzeichnissen der exmatrikulierten Studierenden werden nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule unverzüglich gelöscht.
Die Anwender, die bisher über die E-Mail-Adresse an der (HE)-E-Mails empfangen haben, sollten ihre E-Mailpartner über ihre neue E-Mail-Adresse rechtzeitig informieren.
Eine Weiterleitung von Emails nach Ausscheiden aus der Hochschule ist aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht möglich, da dies als private und somit ausdrücklich unzulässige Nutzung zählt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und für Ihre berufliche Zukunft viel Erfolg, und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung,
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Rechenzentrum
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