Die Hochschule Esslingen vermietet an allen ihren Standorten Flächen, die für Werbezwecke genutzt werden können.
Welche Hochschulflächen können gemietet werden?
Die Anmietung von Standflächen ist an den Standorten Stadtmitte und Flandernstraße jeweils im Foyer vor der Aula möglich. Zudem können Flächen auf dem Campus Stadtmitte neben Gebäude 1 gemietet werden. In Göppingen steht der Innenhof von Gebäude 4 zur Verfügung. Vermieter ist die Hochschule Esslingen.
Über das Studierendenwerk Stuttgart können außerdem die Flächen direkt vor den Mensen an den Standorten Stadtmitte und Flandernstraße gemietet werden.
Welche Fakultäten sind an den einzelnen Standorten vertreten?
Fakultäten am Campus Stadtmitte : Angewandte Naturwissenschaften, Energie- und Gebäudetechnik, Maschinen und Systeme, Mobilität und Technik;
Anzahl der Studierenden: ca. 2.300
Fakultäten am Campus Flandernstraße: Wirtschaft und Technik, Informatik und Informationstechnik, Soziale Arbeit, Bildung und Pflege;
Anzahl der Studierenden: ca. 2.600
Fakultäten am Campus Göppingen: Fakultät Wirtschaft und Technik, Fakultäten Maschinen und Systeme, Mobilität und Technik;
Anzahl der Studierenden: ca. 1.200
Wie viel kostet die Anmietung?
Die Standmiete beträgt 150 Euro pro Tag. Mitglieder im Verein der Freunde der Hochschule Esslingen e.V. (VDF) erhalten einen vergünstigten Preis von 75 Euro pro Tag. Die Preise gelten sowohl für Hochschulflächen als auch für die Bereiche vor den Mensen.
Welche Angebote sind zulässig?
Die Werbeaktionen müssen einen direkten Bezug zu den Studierenden haben. Nicht erlaubt sind Stände
- mit Verkaufsabschlussangeboten
- von Banken und Finanzdienstleistern
- mit Gewinnspielen bzw. Verlosungen
- von politische Vereinen und Organisationen
- mit Alkohol- und Zigarettenwerbung
Infostände von Studierenden und Fakultäten und Instituten im Haus sind kostenfrei.
Ablauf der Anmietung
- Prüfen Sie bitte zunächst im Hochschulkalender, ob die Studierenden an dem von Ihnen gewünschten Termin überhaupt anwesend sein werden. Möglicherweise liegt das Datum in den Semesterferien oder in der Prüfungszeit.
- Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Mietvertrag zugesandt, den er spätestens zwei Wochen vor dem Aktionstag unterschrieben an die unten genannte E-Mail-Adresse senden muss.
- Anschließend erhält der Antragsteller gemeinsam mit dem gegengezeichneten Vertrag eine Rechnung, deren Begleichung spätestens 5 Tage vor der Aktion erfolgen muss.
Weitere Informationen
Hausordnung
Brandschutzordnung
Ordnung Vermietung von Räumlichkeiten
Ansprechpartnerin:
Andrea Hess
Telefon: 0711 397-30 03