#Hochschule_Inside: Mehr Geld, weniger Sorgen – BaföG

HochschuleInside

Wie finanziere ich mein Studium? Diese Frage stellen sich viele junge Menschen vor und manchmal auch während des Studiums. BAföG, die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsgesetzt, ist die wohl bekannteste Möglichkeit.

In Deutschland soll jede und jeder die Möglichkeit haben eine Ausbildung zu machen, die ihren oder seinen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Doch nicht in allen Familien reichen die finanziellen Mittel dafür aus. Hier kommt die BAföG-Förderung ins Spiel. Ein Studium kann damit ganz oder teilweise finanziert werden. Bis zu 934 Euro im Monat sind möglich, davon sind mindestens 50 Prozent geschenkt und der Rest ein zinsloses Darlehen. Maximal 10.010 Euro müssen zurückbezahlt werden – in monatlichen Raten, fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Mehr BAföG für mehr Studierende

Seit dem Wintersemester 2022/23 haben wieder mehr Studierende die Chance, eine Förderung nach dem BAföG zu erhalten. Denn die Änderungen aus der 27. BAföG-Novelle greifen und bringen viele Verbesserungen mit sich: die Freibeträge auf das Elterneinkommen steigen um 20,75 Prozent auf monatlich 2.415 Euro. Der Freibetrag auf das eigene Einkommen steigt ebenfalls – auch bei einem 520-Euro-Minijob können Studierende künftig BAföG erhalten. Und: der Vermögensfreibetrag für Studierende wird altersabhängig kräftig erhöht, von bislang 8.200 Euro auf 15.000 Euro bis zum 30. Geburtstag und auf 45.000 Euro ab dem 30. Geburtstag. Zum Vermögen zählen etwa ein eigenes Auto, Sparbuch, Tagesgeldkonto, Kryptowährung oder Wertpapiere. Außerdem wird die Altersgrenze von bislang 30 angehoben auf 45 Jahre.

Antrag stellen lohnt sich

Viele Studierende können BAföG erhalten, beantragen es aber nicht. So verschenken sie womöglich Geld. Oft muss die Förderung nämlich nicht mal zur Hälfte zurückgezahlt werden. Die Berechnung des BAföG-Anspruchs ist recht komplex, es zählen viele Kriterien. Eine erste Orientierung kann der BAföG-Rechner geben, der auf der Seite des Deutschen Studentenwerks verlinkt ist. Er hilft die voraussichtliche Höhe des Anspruchs zu überschlagen.

Durch die aktuelle Reform und die gestiegenen Freibeträge haben viele Studierende erstmalig Anspruch auf BAföG. Wer noch keinen BAföG-Antrag gestellt hat, sollte die Gelegenheit also nutzen. Auch all jene, die schon mal einen BAföG-Antrag ausgefüllt, dann aber einen sogenannten Nullbescheid erhalten haben, können es nun erneut versuchen. Die Chancen sind gestiegen.

Keine Lust auf Papierkram?

Der Antrag kann schnell und einfach komplett online gestellt werden, mit dem bundesweit einheitlichen Antragsassistenten „BAföG Digital“. Er führt mit gezielten Fragen durch den Antrag und vereinfacht damit den Prozess. Nachweise können direkt hochgeladen werden. Außerdem wird der Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, so lassen sich Fehler vermeiden.

Bei Fragen – Studierendenwerk Stuttgart

Im Studierendenwerk Stuttgart hilft das Team aus dem Amt für Ausbildungsförderung bei allen Fragen zum BAföG weiter – per E-Mail, Telefon oder anonym im Chat. Die Kontaktdaten sowie viele weitere Informationen zum BAföG sind auf der Website des Studierendenwerks zu finden:

Zum Studierendenwerk Stuttgart

apply

Interesse geweckt? Informier dich! über unser Studienangebot