Energiepreispauschale für Studierende

Hochschule - Studium - Fakultäten

Ab dem 15. März können Sie sich auf der Website online für eine einmalige Zahlung von 200 Euro als Energiepreispauschale für Studierende bewerben. Dazu müssen Sie zum Stichtag 1. Dezember 2022 an der Hochschule Esslingen immatrikuliert gewesen sein und gleichzeitig Ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.

Sie benötigen für die Registrierung eine sogenannte BundID, die Sie sich auf der Website erstellen können. Zusätzlich benötigen Sie einen Zugangscode von der Hochschule Esslingen, der ab Mitte März im Intranet/LSF zur Verfügung stehen wird. Alle Studierenden und alle diejenigen, die zum 28. Februar 2023 exmatrikuliert wurden, werden nochmals hierzu per E-Mail informiert.

Sie haben noch Fragen, dann finden Sie viele Antworten in den detaillierten FAQs auf der Website. Alternativ versuchen Sie es über die bundesweit zentrale Hotline unter Telefon 0800 - 2623 003.

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für die Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende bildet das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler:innen und Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses.

Teilnehmende an den Externenprüfungsprogrammen sind gemäß § 33 Landeshochschulgesetz "nicht immatrikulierte Studierende" und daher hinsichtlich der Energiepauschale nicht bezugsberechtigt. In § 1 Abs. 1 Satz 1 EPPSG ist festgelegt, dass der Anspruch auf die Zahlung der Energiepauschale nur für immatrikulierte Studierende besteht.

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