Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht, Prof. Dr. rer. cur. Astrid Elsbernd, Prof. Dr. iur. Alexander Schmid und Prof. Dr. phil. Marion Möhle
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Dr. phil. Kaja Tulatz
Laufzeit: 01.11.2018 – 31.10.2019
Kurzbeschreibung:
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle staatlichen Stellen, Menschen mit Behinderung das Recht zu geben, mitzuentscheiden, wo, mit wem und in welcher Form sie wohnen möchten. Dennoch lebt in Deutschland nach wie vor der Großteil der Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in vollstationären Einrichtungen oder in der Herkunftsfamilie. Alternative Wohnformen wie ambulant betreutes Wohnen oder inklusive Wohngemeinschaften stehen noch immer vor strukturellen Hürden. Um den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, gilt es, Entwicklungen der Dezentralisierung, der Ambulantisierung und der Sozialraumorientierung von Wohnkonzepten voranzutreiben.
Ziel dieses Projektes ist es, die Entwicklung selbstbestimmter Wohnformen insbesondere für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu fördern und wissenschaftlich zu begleiten. Dazu sollen die regionale Kompetenz in Form eines Austauschforums zu Wohnen und Inklusion gebündelt, Kooperationsprojekte angebahnt und das Themenfeld in der Forschung und der Lehre an der Fakultät SABP verankert werden.