Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das beschließende Gremium der Fakultät. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise:
- die Entscheidung über neue Studien- und Prüfungsordnungen
- die Bestellung der Studienkommission, des Prüfungsausschusses sowie die Entscheidung über Berufungsvorschläge
- der Fakultätsrat wählt den Dekan, den Prodekan und die Studiengangleiter
- er beschließt die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät
- außerdem muss der Fakultätsrat den Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät zustimmen
Mitglieder des Fakultätsrates:
- alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren
- Vertreter_innen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Vertreter_innen der Studierenden