Anerkennung Regelung für die Planung und Anerkennung von Kursen und Fächern im Ausland

Kursplanung:

Nach möglichen Kursen für Ihr Auslandssemester recherchieren Sie auf der Homepage Ihrer Wunsch-Hochschule im Ausland. Die entsprechenden Kursformulare finden Sie hier im Intranet (rechts, grauer Kasten "Downloads"). In der Datenbank MoveON finden Sie alle der Fakultät WT zugeordneten Partnerhochschulen sowie Hochschulen, an die Sie als Free Mover gehen können.

In unserer Datenbank werden alle Kurse dargestellt, die bisher im Ausland bestanden und in den Studiengängen TBB, TAB und IMM der Hochschule Esslingen anerkannt wurden. Diese Übersichten der bisher anerkannten Kurse sind eine gute Orientierung, stellen jedoch keine Garantie auf Anerkennung dar, da sich Kursinhalte von Semester zu Semester ändern können.
Bezüglich der aktuell angebotenen Kurse informieren Sie sich bitte rechtzeitig an den jeweiligen Hochschulen im Ausland.
 

Datenbank bisher anerkannte Kurse im Ausland.

 

Die wichtigsten Regeln zur Anerkennung:

  • Im Ausland erreichte Noten werden angerechnet.
  • Ein Fach, das an der HE bereits belegt und geprüft wurde, darf im Ausland nicht noch einmal belegt und geprüft werden. Genauso gilt, dass ein Fach, welches an der HE nicht bestanden wurde, auch nicht im Ausland belegt und geprüft werden darf.
  • Fächer im Ausland, die als WPF oder Vertiefung an einer ausländischen Hochschule anerkannt werden sollen, dürfen keinem Pflichtfach im Studienverlauf entsprechen.

 

1:1 Anerkennung von Fächern im Ausland

Bei der Auswahl der Fächer und einer gewünschten 1:1 Anerkennung ist darauf zu achten, dass Fächer im Ausland dasselbe Niveau wie die Fächer an der HE haben (Übereinstimmung Lehrinhalte, Semesterstufe ab dem 4. Semester, Leistungsnachweise). Es müssen mindestens 12 Credits im Learning Agreement geplant und mindestens eine Prüfung bestanden werden.

Wahlpflichtfach oder Vertiefung an ausländischer Hochschule erbracht

Wird ein Fach gewählt, das keine genaue Entsprechung an der HE  hat, kann "WPF an ausländischer Hochschule erbracht" oder "Vertiefung an ausländischer Hochschule erbracht" gewählt werden - dafür zählen die entsprechenden ECTS. Der Titel des Faches an der ausländischen Hochschule erscheint in diesem Fall jedoch nicht im Zeugnis, sondern als "WPF an ausländischer Hochschule erbracht" oder "Vertiefung an ausländischer Hochschule erbracht" .

Bedingung ist, dass das Fach an der ausländischen HS, das Sie sich als WPF oder Vertiefung anerkennen lassen wollen, an der HE kein Pflichtfach ist. Ebenso wird empfohlen, Fächer im Ausland ab dem 4. Semester für die Anerkennung zu wählen. Inhaltlich soll es klar dem Bereich BWL beziehungsweise VWL zuzuordnen sein. Eine Ausnahme stellen technische Fächer dar -  diese können nach Prüfung auch aus dem Grundstudium an der ausländischen Hochschule gewählt werden. Für die Anerkennung von Vertiefungsfächern sind Sie nicht an den Vertiefungskatalog der HE gebunden. Kurse an der Partnerhochschule, die gebündelt für die Anerkennung einer Vertiefung gelten sollen, können voneinander thematisch unabhängig sein. Im Studiengang DBB müssen Kurse, die als Vertiefung anerkannt werden sollen, einen Datenschwerpunkt haben (beispielsweise KI, Data Science, Digitalisation, Digital Factory, E-Commerce).

Sie haben prinzipiell die Möglichkeit und Flexibilität alle Credits in den Bereichen Vertiefung und Wahlpflichtfächer im Ausland zu erreichen. Hier findet die oben beschriebene Regelung Anwendung.

Mehrere Fächer an der ausländischen Hochschule gebündelt können bei TBB ab StuPO 5.0 im Vertiefungsbereich 1 und 2 mit jeweils 10 ECTS anerkannt werden. Auch hier findet die oben beschriebene Regelung Anwendung.

Anerkennung als Zusatzfach

Sie können Vorlesungen wählen und bei bestandener Prüfung, diese als Zusatzfach anerkennen lassen. Die ECTS für die Vorlesung im Ausland können nicht angerechnet werden.

Es müssen alle Fächer in die Kursplanung eingetragen werden, auch die, die Sie sich nicht anerkennen lassen wollen. Die deutsche Bezeichnung in diesem Fall ist "Zusatzfach".

Kursanerkennung:

Die verbindliche Anerkennung Ihrer Studienleistungen erfolgt nach Prüfung Ihres Formulares auf Kursanerkennung (außerhalb Europas) beziehungsweise nach Prüfung Ihres Online Learning Agreements (OLA, innerhalb Europas). Nach Rückkehr aus Ihrem Auslandsaufenthalt senden Sie das Formular, zusammen mit dem Zeugnis von der ausländischen Hochschule, direkt an Christiane Höger-Riedel.

Nach Prüfung der belegten Kurse und der Anerkennung erfolgt die Unterschrift von Frau Höger-Riedel. Das Formular wird zusammen mit dem Zeugnis durch Frau Höger-Riedel an das Prüfungsamt geschickt.

Dringend empfohlen wird der Besuch der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten des International Center und der Infosessions Ihrer Fakultät Wirtschaft und Technik.

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