Fachschaft
In der Fachschaft sind die Studierenden der Fakultät organisiert. Ihre Aufgaben sind in § 25 Abs. 4 des Landeshochschulgesetzes definiert als die Wahrnehmung der "fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten der Studierenden" sowie der "sozialen Förderung der Studierenden und der Unterstützung ihrer "geistigen, musischen und sportlichen Interessen" auf Fakultätsebene. Auf Hochschuleben ist der Allgemeine Studierendenausschuss ( der AStA) dafür zuständig.
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