Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium der Fakultät. Er ist für alle wichtigen Entscheidungen verantwortlich.

Die Aufgaben ergeben sich aus § 25 des Landeshochschulgesetzes (LHG). Unter anderem erlässt und ändert der Fakultätsrat Studien- und Prüfungsordnungen, gibt Vorschläge zur Einführung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen an das Rektorat und wählt das Dekanat und Studiengangleiter. Er beschließt über Struktur- und Entwicklungspläne und Änderungen innerhalb der Fakultät. Zudem bildet der Fakultätsrat Ausschüsse und Kommissionen zu bestimmten Themen. Von besonderem Interesse für alle Studierenden ist hier der Prüfungsausschuss, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen zuständig ist.

Der Fakultätsrat besteht aus allen der Fakultät angehörenden Professorinnen und Professoren, 6 Studierenden und 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 1 Jahr für Studierende (ab 1. September bis 31. August).

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