Informationen für
Gasthörer

Voraussetzungen

Als Gasthörer:in können Personen zugelassen werden, die eine hinreichende Bildung nachweisen. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass in den Veranstaltungen ausreichend Kapazitäten vorhanden ist. Die Zulassung kann für maximal drei Lehrveranstaltungen beantragt werden.

Als Gasthörer:in können Sie nicht an Prüfungen teilnehmen und Studienleistungen, die Sie während der Gasthörerschaft ablegen, können im Rahmen eines Studiums nicht anerkannt werden.

Antrag

Die Zulassung als Gasthörer:in setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
Das Antragsformular dafür können Sie beim Studierendenservice anfordern.
 

Studierendenservice
Tel 0711 397-3050, E-Mail

Gebühren

Für die Gasthörerschaft fallen folgende Gebühren an:

  • 50 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt bis zu vier Semester­wochen­stunden,
  • 100 € bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen von insgesamt über vier Semester­wochen­stunden.

Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Zahlung fällig und durch einen Gebührenbescheid erhoben.
Hochschulangehörige sind von der Gebühr befreit.

Interesse an einer Schnuppervorlesung?

Mehr Informationen zu Schnuppervorlesungen finden Sie auf der folgenden Seite:

Schnuppervorlesungen

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