Schritt für Schritt zum MakerSpacES!

Werkstattordnung downloaden, lesen und unterzeichnen

Die unterschriebene Werkstattordnung bringst du zu deinem ersten Besuch im MakerSpacES! mit!

Werkstattordnung

Zugriffsberechtigung der Geräte/Maschinen erlangen

Die Nutzung der vorhandenen Geräte und Maschinen ist getrennt vom Zugang zum MakerSpacES! durch ein Ampelsystem geregelt, nach dem die Geräte und Maschinen im MakerSpacES! deutlich gekennzeichnet sind. Um die Werkzeuge, Maschinen und Geräte benutzen zu dürfen, musst du unter Umständen an einer Ein- und Unterweisung teilgenommen haben, um eine Berechtigung zur Nutzung zu erhalten.

Wie erhalte ich eine Zugangsberechtigung zu den Geräten und Maschinen?

Voraussetzung zur Nutzung von Werkzeugen und Anlagen, die „gelb“ oder „rot“ gekennzeichnet sind (s. Ampelsystem), ist die Ein- und Unterweisung im Rahmen regelmäßig stattfindender Termine. Im Termin zur anlagenspezifischen Einweisung wird den Nutzer:innen der sichere Umgang mit den Werkzeugen und Anlagen erklärt und auf Gefahren und notwendige Schutzausrüstung hingewiesen.

Alle Ein- und Unterweisungen im MakerSpacES! erfolgen, wie jede Arbeitseinweisung, persönlich und vor Ort durch die Koordinator:innen. Grundsätzlich gilt, dass alle Ein- und Unterweisungen jährlich zu wiederholen sind. Erfolgte Ein- und Unterweisungen werden per Unterschrift in entsprechenden Listen dokumentiert.

Alle Einführungskurse zu den Geräten/Maschinen findest du hier.

 

Ampelsystem

Grün: Diese Berechtigungsstufe beinhaltet eine Unterweisung in die generellen Werkstattregeln. Nach dieser Unterweisung erhält man eine Kartenfreischaltung für den Raum, darf den MakerSpacES! betreten und dort an einem der Arbeitsplätze (digital) arbeiten. Erlaubt ist die Verwendung von einfachen Arbeitsmitteln wie Schere, Kleber, Hammer, etc.

Gelb: Nach der abgeschlossenen Einweisung (d.h. sachgerechte Bedienung von Geräten/Maschinen) sowie Unterweisung (Arbeitsschutzbelehrung) erfolgt die Einstufung in die „gelbe Berechtigungsstufe“. Dazu gehören beispielsweise Akku-Bohrmaschinen, Bügel- und Handsägen, Lötkolben, Mikrocontroller usw.

Rot: Wer an Maschinensystemen wie dem 3D-Drucker, dem Schneideplotter, der Transferpresse oder dem Laserschneider arbeiten will, benötigt eine Zugangsberechtigung zur „roten Stufe“. Hier wird zwischen den einzelnen Anlagen unterschieden und es muss für jede Maschine eine detaillierte, anlagenspezifische Unterweisung und Schulung erfolgen. Die Termine für die Ein- und Unterweisung sind hier auf der Website zu finden (siehe Termine oben).

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