[ 22 ] S T U D I E N F I N A N Z I E R U N G M I T K I N D Beispiel: Werdende Mütter erhalten einen Mehrbedarfszuschlag ab der 13. Schwangerschaftswoche und Einmalleistungen für Bekleidung und Erstausstattung. LEISTUNGEN FÜR DAS KIND UND BILDUNGSPAKET Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen „Rechtsanspruch aufs Mitma- chen“ - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Ein Anspruch auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe besteht auch, wenn das Kind bzw. seine Eltern ansonsten keine Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. INFORMATIONSQUELLEN UND ANLAUFSTELLEN Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, oder den Kinderzuschlag erhalten, finden Ansprechpartner beim Landkreis oder bei der Stadt. Adressen über das Serviceportal Baden-Württemberg WOHNGELD Studierende können Wohngeld erhalten, sobald ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Studierende oder ein Studierendenpaar ein Kind hat. Das Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen, nach der im Haushalt lebenden Personenzahl und nach der Höhe der Miete. Ein Antrag ist bereits während der Schwangerschaft möglich. INFORMATIONSQUELLEN UND ANLAUFSTELLEN Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt angesiedelt. Adressen über das Serviceportal Baden-Württemberg. KRANKENVERSICHERUNG Durch Änderungen in der familiären Situation, bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes und durch eine Unterbrechung des Studiums ergeben sich häufig Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Allgemein kann man sagen, dass die Familienversicherung über ein Familienmitglied die günstigste