Schul- und Betriebspraxis im Studium Ingenieurpädagogik

Übersicht

Der Erwerb praktischer Berufserfahrungen ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Durch Praktika und ein praktisches Studiensemester erlangen Sie ingenieurfachliche Betriebspraxis sowie Schulpraxis. Die nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Zeiten schul- und betriebspraktischer Tätigkeit, die verpflichtend vor und während des Bachelor-Studiums Ingenieurpädagogik, während des Master-Studiums Berufspädagogik/Ingenieurwissenschaften und vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für die Laufbahn im höheren Schuldienst an beruflichen Schulen geleistet und nachgewiesen werden müssen.

Pflicht-Praktika des Bachelor-Studium / Master-Studium:

  • 12 Wochen Vorpraktikum (Bachelor-Studium)
  • 3 Wochen Schulpraktikum nach dem 4. Semester (Bachelor-Studium)
  • 3 Wochen Schulpraktikum nach dem 6. Semester (Bachelor-Studium)
  • 20 Wochen Praxissemester, 5. Semester (Bachelor-Studium)
  • 4 Wochen Schulpraktikum (Master-Studium)

  • 42 Wochen gesamt

ACHTUNG:
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Referendariat) sind mindestens 52 Wochen nachgewiesene Betriebspraxis erforderlich (siehe Nachweis Betriebspraxis für das Referendariat).

Vorpraktikum

Für die Bachelor-Studiengänge Ingenieurpädagogik ist die Ableistung eines Vorpraktikums Pflicht. Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten, muss eine Dauer von 12 Wochen umfassen und ist eine Zugangsvoraussetzung zum Studium. Es sollte in der Regel vor Studienbeginn geleistet werden. In Ausnahmefällen kann es in den ersten Studiensemestern nachgeholt werden. Da die Regelungen hierzu bei den fünf IP-Studiengängen uneinheitlich ist, erkundigen sie sich beim Zulassungsamt, wie die Regelung bei dem von Ihnen angestrebten Studiengang aussieht.
Ein Vorpraktikumsplatz ist von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu suchen. Das Vorpraktikum kann in jeder Firma bzw. geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, welche die Ausbildungsziele und -inhalte gemäß den Vorgaben des Regierungspräsidiums und des jeweiligen Studienganges vermitteln kann. Bei eventuellen Unklarheiten fragen Sie das Zulassungsamt der Hochschule Esslingen oder die Leitung des Studiengangs Ingenieurpädagogik.

Anerkennung von Leistungen als Vorpraktikum

Das Vorpraktikum wird Bewerberinnen und Bewerbern teilweise oder komplett erlassen, die

  • den Besuch eines Technischen Gymnasiums nachweisen können
  • den Besuch einer Technischen Fachoberschule nachweisen können
  • den Besuch einer 1- oder 2-jährige Berufsfachschule gewerblich-technische Richtung nachweisen können
  • eine facheinschlägige Lehre absolviert haben

Bereits geleistete Vorpraktika in anderen Studiengängen und an anderen Hochschulen können anerkannt werden, sofern sie die für den angestrebten Studiengang gültigen Kriterien erfüllen. Der Umfang der Anerkennung erfolgt stets in Absprache mit dem Zulassungsamt.

Praktikumsnachweis und Zulassung
Sie müssen den Praktikumsnachweis oder Anträge auf Anerkennung des Vorpraktikums mit allen erforderlichen Nachweisen nach der Zulassung beim Studierendensekretariat einreichen.
Dem Zulassungsamt ist eine Bestätigung der Praxisstelle über das geleistete Praktikum in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlage eines Vertrages ist nicht ausreichend. Aus der Bestätigung muss hervorgehen:

  • Art und Inhalt der Tätigkeiten
  • Zeitliche und inhaltliche Zuordnung der Tätigkeiten zu Kernbereich und Wahlbereich (siehe Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport)
  • Beginn und Ende der Praktikantentätigkeit
  • Fehlzeiten bzw. Bescheinigung, dass keine Fehlzeiten entstanden sind

Die Bestätigung muss bis Vorlesungsbeginn der Hochschule vorliegen. Für die Einschreibung benötigen Sie allerdings einen aktuellen vorläufigen Nachweis. Ohne diesen Nachweis erlischt die bereits ausgesprochene Zulassung.

Praktisches Studiensemester

Downloads
Praktikumsrichtlinien Ingenieurpädagogik
Registrierung Praxisstelle (Nachweis für IP)
Vertraulichkeitsvereinbarung Praxisstelle
Tätigkeitsnachweis für das Praktische Studiensemester

Das praktische Studiensemester ist ein Pflichtpraktikum gemäß SPO §4 und muss eine Dauer von mindestens 100 Präsenztagen (20 Wochen) umfassen. Es findet in der Regel im 5. Studiensemester statt. Eine Abweichung davon bedarf der Absprache mit der Praktikantenamtsleitung ingpaed[at]hs-esslingen.de der Ingenieurpädagogik.

Bitte entnehmen Sie die Details zur Anmeldung und Durchführung des Praktischen Studiensemesters sowie den Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsleistungen) dem Dokument "Praktikumsrichtlinien Ingenieurpädagogik", das Sie als Download auf dieser Seite finden.

Praktikantenamtsvertreter nach Standorten
Esslingen Stadtmitte: Prof. Dr. rer. net. Andreas Narr
Esslingen Flandernstraße: ingpaed[at]hs-esslingen.de
Göppingen: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Braunmiller

Nachweis Betriebspraxis für das Referendariat

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Referendariat) sind mindestens 52 Wochen nachgewiesene Betriebspraxis erforderlich.Die Pflichtpraktika aus Bachelorstudium Ingenieurpädagogik und Masterstudium Berufspädagogik/Ingenieurwissenschaften ergeben nur 42 Wochen:

12 Wochen Vorpraktikum (Bachelor-Studium)
3 Wochen Schulpraktikum nach dem 4. Semester (Bachelor-Studium)
3 Wochen Schulpraktikum nach dem 6. Semester (Bachelor-Studium)
20 Wochen Praxissemester, 5. Semester (Bachelor-Studium)
4 Wochen Schulpraktikum (Master-Studium)

Die Praxiszeit des Bachelor-Abschlusssemesters zählt nicht.
Daraus ergibt sich also eine Lücke von 10 Wochen Betriebspraxis, die folglich zusätzlich geleistet werden muss. Möglichkeiten dazu sind zum Beispiel ein verlängertes Vorpraktikum oder Praktika während der Semesterferien. Die geltenden Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bitte informieren Sie sich hierzu über die Webpage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

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