Studium mit Beeinträchtigung Weiterführende Informationen
Nachteilsausgleich
Um Chancengerechtigkeit herzustellen haben behinderte und chronisch erkrankte Studierende nach der Studien- und Prüfungsordnung §10 (3) die Möglichkeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich für Prüfungen zu beantragen. Er kann beispielsweise in einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsaufgaben oder in einer Änderung der Prüfungsform bestehen. Der Antrag wird mit entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschuss der Fakultät gestellt. Benachteiligungen beim Nachweis der zu prüfenden Kenntnisse und Fähigkeiten durch gesundheitliche Beeinträchtigungen sollen so ausgeglichen werden; in keinem Fall werden dabei die Anforderungen an die zu prüfende Person reduziert.Ein Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht gewährt, wenn die Behinderung oder Krankheit die Studierenden im Hinblick auf die zu prüfenden Kompetenzen einschränkt, weil sonst die Aussagekraft der Benotung verloren ginge. Bei einer Klausur zur deutschen Rechtschreibung z.B., wäre ein Nachteilsausgleich für Studierende mit Lese-Rechtschreibschwäche ausgeschlossen, weil die fehlerfreie Abfassung von Texten Gegenstand der Prüfung ist.
Anhaltspunkte zur Vorgehensweise und Umsetzung gibt das Deutsche Studentenwerk auf den folgenden Seiten:
- Studieren mit Beeinträchtigungen: Studium und Prüfungen
- Studieren mit Beeinträchtigung: Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen
- Nachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise
Bei akuten Erkrankungen wird kein Nachteilsausgleich gewährt. In diesem Fall haben die Studierenden die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten.
finanzierung für Studierende mit beeinträchtigung
BAföG
Auch für Studierende mit Beeinträchtigungen ohne genügend Eigenmittel steht BAföG zur Finanzierung des Studiums und Lebensunterhalts an erster Stelle. Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich über die allgemeinen Bedingungen zu informieren und beraten zu lassen. Zusätzlich sollten beeinträchtigte Studierende aber auch wissen, wie sich Beeinträchtigungen auf den BAföG-Anspruch auswirken können, welche Kosten das BAföG (nicht) deckt und was im Krankheitsfall zu tun ist.
Stipendien und Stiftungen
Sehr wenige Stiftungen fördern speziell das Studium von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Deshalb macht es Sinn, sich das ganze Spektrum unterschiedlicher Stiftungen anzusehen.
- Information zu Stipendien und Stiftungen allgemein
- Recherchetipps des Deutschen Studentenwerks: Studienstipendien jenseits der Begabtenförderung
Beeinträchtigt studieren
- Informations und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
- Studien "22. Sozialerhebung" und "BEST 3 - Beeinträchtigt studieren" - Bundesweite Studien des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung DZHW (2021) im Auftrag des Deutschen Studentenwerks zur sozialen Lage Studierende in Deutschland allgemein wie zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
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