Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. iur. Alexander Schmid, Prof. Dr. rer. pol. Arnold Pracht
Wissenschaftliche Mitarbeiterin:
Lara Kollmannsberger
Studentische Mitarbeiterinnen:
Anna Schreiner
Lisa Grünwald
Ehemalige Projektmitarbeiterin:
Selina Müller
Laufzeit: Januar- Dezember 2023
Projektbeschreibung:
Seit 2009 hat sich Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechts-konvention zur Umsetzung dieser verpflichtet. Dies umfasst die Berücksichtigung und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, unter anderem auch bei allen Planungsprozessen in Kommunen. Ein zentraler Bereich ist dabei die Stadtplanung und insbesondere die kommunale Bauleitplanung, bei der durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die Art der Bebauung in einem Prozess festgelegt werden. Dafür ist insbesondere das Baugesetzbuch als rechtliche Grundlage von Bedeutung.
Aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich die Pflicht ableiten, die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Auslegung des gesamten deutschen Rechts zu berücksichtigen.
Ziel des Forschungsprojekts ist es zu untersuchen, wie dies in der Praxis umgesetzt wird. Insbesondere wird dabei der Frage nachgegangen, inwiefern die Sozialplanung und Sozialraumplanung mit der kommunalen Bauleitplanung verknüpft wird und wie Menschen mit Behinderung am Prozess der Bauleitplanverfahren beteiligt werden. Dazu werden insbesondere Kommunen befragt, die bereits Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben, um zu herauszufinden inwiefern deren Ansätze auch auf andere Kommunen übertragbar sind.