Die Hochschule Esslingen vermietet ab dem Sommersemester 2025 an allen ihren Standorten Flächen, die für Werbezwecke genutzt werden können.
Welche Hochschulflächen können gemietet werden?
Die Anmietung von Standflächen ist am Campus Stadtmitte neben Gebäude 1 und am Campus Flandernstraße im Foyer vor der Aula möglich. In Göppingen steht der Innenhof von Gebäude 4 zur Verfügung. Vermieter ist die Hochschule Esslingen.
Über das Studierendenwerk Stuttgart können außerdem die Flächen direkt vor den Mensen an den Standorten Stadtmitte und Flandernstraße gemietet werden.
Welche Fakultäten sind an den einzelnen Standorten vertreten?
Fakultäten am Campus Stadtmitte:
Angewandte Naturwissenschaften, Energie- und Gebäudetechnik, Maschinen und Systeme, Mobilität und Technik;
Anzahl der Studierenden: ca. 2.300
Fakultäten am Campus Flandernstraße:
Wirtschaft und Technik, Informatik und Informationstechnik, Soziale Arbeit, Bildung und Pflege;
Anzahl der Studierenden: ca. 2.600
Fakultäten am Campus Göppingen:
Wirtschaft und Technik, Maschinen und Systeme, Mobilität und Technik;
Anzahl der Studierenden: ca. 1.200
Welche Angebote sind zulässig?
Die Werbeaktionen müssen einen direkten Bezug zu den Studierenden haben. Nicht erlaubt sind Stände
- mit Verkaufsabschlussangeboten
- von Banken und Finanzdienstleistern
- mit Gewinnspielen bzw. Verlosungen
- von politische Vereinen und Organisationen
- mit Alkohol- und Zigarettenwerbung
Infostände von Studierenden, Fakultäten und Instituten im Haus sind kostenfrei.
Informationen zum Ablauf der Anmietung sowie Kontaktdaten folgen ab Oktober 2024
Grundsätzlicher Ablauf:
- Prüfen Sie bitte zunächst im Hochschulkalender, ob die Studierenden an dem von Ihnen gewünschten Termin überhaupt anwesend sein werden. Möglicherweise liegt das Datum in den Semesterferien oder in der Prüfungszeit.
- Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Mietvertrag zugesandt, den er bitte spätestens zwei Wochen vor dem Aktionstag unterschrieben an die dann genannte E-Mail-Adresse sendet.
- Anschließend erhält der Antragsteller gemeinsam mit dem gegengezeichneten Vertrag eine Rechnung, deren Begleichung spätestens 5 Tage vor der Aktion erfolgen muss.
Weitere Informationen
Hausordnung
Brandschutzordnung
Ordnung Vermietung von Räumlichkeiten
Ansprechperson
Claudio Saccà
E-Mail